Das gekaufte Auto steht beim Verkäufer, ist aber noch abgemeldet und darf deshalb nicht einfach nach Hause gefahren werden. Für ein Kurzzeitkennzeichen fallen neben der Behördengebühr auch Kosten für Schilder und Versicherung an, sodass der tatsächliche Betrag meist höher liegt als zunächst gedacht. Ich zeige, mit welchem Budget Sie 2026 rechnen sollten, welche Unterlagen nötig sind und wann eine andere Lösung günstiger oder sicherer ist.
Der Gesamtpreis liegt meist zwischen 40 und 115 Euro
- Verwaltungsgebühr: Je nach Zulassungsstelle fallen meist 10,20 bis 13,70 Euro an.
- Kennzeichenschilder: Für das Paar sollten Sie ungefähr 20 bis 30 Euro einplanen.
- Versicherung: Die spezielle Kurzzeit-eVB kostet häufig 40 bis 70 Euro, kann bei späterer Hauptversicherung aber angerechnet werden.
- Gültigkeit: Das Kennzeichen gilt höchstens bis zum Ablauf des fünften folgenden Tages.
- Ohne gültige HU: Die Nutzung ist in der Regel auf Fahrten zur Prüfstelle und unter bestimmten Bedingungen zur Reparatur beschränkt.
Wie sich die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen zusammensetzen
Für einen normalen Pkw rechne ich zunächst mit etwa 70 bis 110 Euro Gesamtkosten. Wer eine besonders günstige Versicherung erhält oder das Fahrzeug anschließend beim gleichen Anbieter regulär versichert, kann darunter bleiben. Bei Expressdiensten, zusätzlichen Versicherungsbausteinen oder einer teuren Einzelversicherung wird es dagegen schnell deutlich mehr.
| Kostenposten | Typischer Betrag | Wovon der Betrag abhängt |
|---|---|---|
| Gebühr der Zulassungsstelle | 10,20 bis 13,70 Euro | Gebührenordnung und Verwaltungsaufwand der Behörde |
| Kennzeichenschilder | 20 bis 30 Euro | Hersteller, Prägegeschäft und eventuelle Expressanfertigung |
| Kurzzeit-Haftpflichtversicherung | 0 bis etwa 100 Euro | Versicherer, Fahrzeugart und spätere Hauptversicherung |
| Vermittlungs- oder Expressservice | 0 bis 60 Euro zusätzlich | Onlineanbieter, Händler und gewünschte Geschwindigkeit |
Die amtliche Gebühr ist nur ein kleiner Teil der Rechnung. Das Bundesportal nennt als Verwaltungsgebühr mindestens 10,20 Euro, während einzelne Städte wie München oder Berlin einen etwas höheren Mindestbetrag ausweisen. Für eine realistische Kalkulation sollte ich deshalb nicht mit genau 10,20 Euro rechnen, sondern den örtlichen Gebührenrahmen prüfen.
Die Schilder werden normalerweise erst nach der Zuteilung des Kennzeichens geprägt. In der Nähe vieler Zulassungsstellen gibt es entsprechende Schilderdienste. Online bestellte Schilder können günstiger sein, helfen aber nur, wenn sie rechtzeitig eintreffen und die Zulassungsstelle das Verfahren vor Ort akzeptiert.
Warum die Versicherung den größten Unterschied macht
Für die Beantragung brauchen Sie eine spezielle eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen. Eine normale eVB für die dauerhafte Zulassung reicht nicht automatisch aus. Die elektronische Versicherungsbestätigung weist nach, dass für die kurze Nutzungsdauer mindestens eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Die Preise unterscheiden sich deutlich. Eine einfache Kurzzeitversicherung liegt häufig bei rund 40 bis 70 Euro, manche Anbieter verlangen mehr. Teilkasko oder Vollkasko sind nicht immer verfügbar und erhöhen den Betrag. Für eine kurze Überführungsfahrt mit einem älteren Gebrauchtwagen halte ich zusätzlichen Kaskoschutz oft für wirtschaftlich wenig attraktiv, bei einem hochwertigen Fahrzeug kann er trotzdem sinnvoll sein.
Interessant wird die Sache, wenn Sie das Auto anschließend beim gleichen Versicherer regulär anmelden. Einige Gesellschaften verrechnen die Kurzzeitprämie mit dem späteren Vertrag oder verzichten unter bestimmten Bedingungen ganz darauf. Das ist kein Automatismus. Ich würde mir diese Regelung vor der Bestellung schriftlich bestätigen lassen, damit aus einer vermeintlich günstigen Lösung keine doppelte Versicherungsrechnung wird.
Auch Vermittler können den Preis erhöhen. Ein Händler oder Onlineanbieter stellt die eVB oft besonders schnell bereit, berechnet dafür aber möglicherweise eine Servicepauschale. Wer Zeit hat, sollte zuerst bei der eigenen Versicherung nachfragen. Dort ist die Kombination aus Kurzzeitversicherung und späterer Hauptversicherung häufig am transparentesten.
So beantragen Sie das Kennzeichen ohne unnötige Zusatzkosten
Das Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder bei der Behörde am Standort des Fahrzeugs. Für Privatpersonen kommen normalerweise der Hauptwohnsitz oder der tatsächliche Standort des nicht zugelassenen Autos infrage.
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Diese Unterlagen sollten Sie dabeihaben
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- die spezielle eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und möglichst Teil II
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Nachweis der Betriebserlaubnis, Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung
- bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht und die Ausweisdaten des Halters
Fehlen Fahrzeugdaten oder wichtige Papiere, kann die Behörde zusätzliche Nachweise verlangen. Genau dort entstehen oft vermeidbare Zeit- und Folgekosten. Ich würde deshalb vor dem Termin telefonisch oder online prüfen, welche Unterlagen die konkrete Zulassungsstelle verlangt und ob eine Terminbuchung notwendig ist.
- Versicherung auswählen und die richtige Kurzzeit-eVB anfordern.
- Unterlagen und Nachweis der HU zusammenstellen.
- Termin bei der Zulassungsstelle buchen oder die Öffnungszeiten prüfen.
- Gebühr bezahlen und den besonderen Fahrzeugschein entgegennehmen.
- Kennzeichenschilder prägen lassen und korrekt am Fahrzeug anbringen.
Das Kennzeichen ist einem konkret benannten Fahrzeug zugeordnet. Es darf also nicht einfach für mehrere Autos verwendet werden. Auch ein Wunschkennzeichen spielt hier normalerweise keine Rolle, da die Erkennungsnummern einem festen Kurzzeitkennzeichen-System folgen.
Welche Rolle HU, Fahrzweck und Gültigkeit spielen
Das Kennzeichen ist nicht als allgemeiner Ersatz für eine reguläre Zulassung gedacht. Erlaubt sind vor allem Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, etwa nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens, zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung. Eine private Ausflugsfahrt oder der tägliche Arbeitsweg gehören nicht dazu. Das Ablaufdatum steht im gelben Feld auf dem Kennzeichenschild. Rechtlich wird es bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages bemessen. Je nach Ausstellungsdatum umfasst die Nutzung damit den Zuteilungstag und die folgenden Tage. Maßgeblich ist immer das konkret eingetragene Datum, nicht eine eigene Berechnung.
Mit gültiger HU dürfen Sie die zulässigen Fahrten grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet durchführen. Ohne gültige HU gelten deutlich engere Grenzen. Dann sind im Wesentlichen Fahrten zur zuständigen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Bezirk möglich. Nach erheblichen, aber nicht gefährlichen Mängeln kann zusätzlich die direkte Fahrt zu einer geeigneten Reparaturwerkstatt erlaubt sein.
Bei einem als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuften Fahrzeug reicht das Kurzzeitkennzeichen nicht aus. In diesem Fall ist ein Abschleppdienst oder ein Transport auf einem Anhänger die sicherere und rechtlich sauberere Lösung. Eine mögliche Geldersparnis von 50 oder 80 Euro rechtfertigt kein unnötiges Risiko.
Für Fahrten ins Ausland ist Vorsicht geboten. Kurzzeitkennzeichen werden außerhalb Deutschlands nicht überall anerkannt. Wer ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland in ein anderes Land bringen möchte, sollte meistens ein Ausfuhrkennzeichen prüfen und die Einreisebestimmungen des Ziellandes vorab klären.
Wann eine andere Lösung günstiger sein kann
Das Kurzzeitkennzeichen ist praktisch, aber nicht immer die billigste Variante. Entscheidend sind Entfernung, Fahrzeugzustand und die Frage, ob das Auto überhaupt sicher aus eigener Kraft fahren kann.
| Lösung | Typische Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|
| Kurzzeitkennzeichen | Etwa 40 bis 115 Euro | Kurze Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten in Deutschland |
| Transport auf Anhänger oder Abschleppdienst | Oft 100 bis 300 Euro | Fahrzeuge ohne HU, mit Mängeln oder ohne sicheren Fahrbetrieb |
| Ausfuhrkennzeichen | Meist etwa 60 bis 180 Euro | Überführung ins Ausland und längere Nutzungszeiträume |
| Reguläre Zulassung | Gebühr und Schilder plus laufende Versicherung | Fahrzeuge, die dauerhaft in Deutschland genutzt werden sollen |
Für eine Überführung von München nach Augsburg mit gültiger HU ist das Kurzzeitkennzeichen meist eine vernünftige Lösung. Bei einem Auto ohne HU, das zusätzlich Brems- oder Reifenprobleme zeigt, würde ich dagegen nicht auf die kurze Zulassung setzen. Der Transport kostet zunächst mehr, schützt aber vor einer Panne, einer teuren Rückfahrt und möglichen Problemen bei einer Kontrolle.
Wer das Fahrzeug ohnehin dauerhaft übernimmt, sollte außerdem prüfen, ob eine sofortige reguläre Zulassung möglich ist. Dann entfallen die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen, allerdings brauchen Sie vollständige Papiere, eine gültige HU und eine normale Versicherungsbestätigung.
Mit diesem Budget vermeiden Sie Überraschungen bei der Abholung
Für einen durchschnittlichen Pkw würde ich rund 100 Euro Reserve einplanen. Damit sind die Behördengühr, ein Schilderpaar und eine übliche Kurzzeitversicherung meistens abgedeckt. Zusätzlich können Anfahrt, Parkgebühren, eine fehlende HU oder ein kostenpflichtiger Expressdienst anfallen.
Der wichtigste Spartipp ist nicht der günstigste Schildermacher, sondern die passende Versicherung. Wenn die spätere Hauptversicherung die Kurzzeitprämie anrechnet, sinkt der Gesamtbetrag spürbar. Vor dem Termin sollten Sie außerdem Ablaufdatum, HU-Nachweis und Fahrzeugpapiere kontrollieren, denn genau diese drei Punkte entscheiden darüber, ob die geplante Überführungsfahrt tatsächlich möglich ist.
