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Parken am Samstag bei „werktags“ - Das gilt wirklich

Erhard Bauer 13. August 2026
Geschwindigkeitsbegrenzung 30. Werktags außer Samstag 7-16 Uhr. Hier ist Parken erlaubt.

Inhaltsverzeichnis

Wer am Samstag an einem deutschen Parkplatz mit dem Zusatz „werktags“ steht, kann schnell ein Knöllchen bekommen. Beim Parken gilt der Samstag grundsätzlich als Werktag, auch wenn viele Menschen ihn zum Wochenende zählen. Entscheidend sind der genaue Wortlaut des Verkehrsschilds, die angegebene Uhrzeit und mögliche Feiertage.

Samstag zählt beim Parken meistens mit

  • Montag bis Samstag gelten grundsätzlich als Werktage.
  • Ein Zusatzschild mit „werktags“ gilt daher auch am Samstag.
  • Sonn- und gesetzliche Feiertage sind normalerweise keine Werktage.
  • „Mo-Fr“ bedeutet ausdrücklich, dass der Samstag ausgenommen ist.
  • Außerhalb der angegebenen Uhrzeit gelten trotzdem andere Verkehrsregeln.

Geschwindigkeitsbegrenzung 30. Werktags außer Samstag 7-16 Uhr. Hier ist das Parken erlaubt.

Warum der Samstag als Werktag gilt

Im deutschen Straßenverkehr bedeutet „Werktag“ nicht dasselbe wie „Arbeitstag“. Ein Arbeitstag hängt vom Beruf oder vom individuellen Arbeitsmodell ab. Der verkehrsrechtliche Werktag umfasst dagegen in der Regel Montag bis Samstag. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen aus dieser Einordnung heraus.

Das ist der Grund, warum ein Park- oder Haltverbot mit dem Zusatz „werktags“ auch am Samstag gilt. Dass viele Geschäfte samstags nur kürzer öffnen oder Büros geschlossen bleiben, ändert daran nichts. Ich verlasse mich deshalb nie auf die übliche Bedeutung von „Wochenende“, sondern lese das Zusatzschild genau.

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag, wird dieser Tag für eine Regelung mit „werktags“ normalerweise nicht als Werktag behandelt. Regionale Feiertage können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Bei einem Feiertag lohnt sich deshalb ein kurzer Blick auf den örtlichen Feiertagskalender.

So liest du ein Parkschild am Samstag richtig

Das Wort „werktags“ steht fast nie allein. Häufig ergänzt es ein Parkverbot, eine Parkscheibenpflicht, eine Gebührenpflicht oder eine Höchstparkdauer. Die Regel gilt nur in der angegebenen Kombination aus Tag und Uhrzeit.

Beschilderung Gültigkeit am Samstag Praktische Bedeutung
„werktags 8-18 Uhr“ Ja Die Regel gilt montags bis samstags zwischen 8 und 18 Uhr.
„Mo-Fr 8-18 Uhr“ Nein Der Samstag ist ausdrücklich ausgeschlossen.
„werktags außer samstags“ Nein Die Regel gilt nur montags bis freitags.
„Sa und So erlaubt“ Ja Das Parken ist am Wochenende erlaubt, sofern keine andere Einschränkung besteht.

Ein wichtiger Unterschied wird oft übersehen. Steht auf dem Schild beispielsweise „2 Stunden mit Parkscheibe, werktags von 8 bis 18 Uhr“, brauchst du am Samstag ebenfalls eine korrekt eingestellte Parkscheibe. Bei einem Zusatzzeichen wie „Parkschein werktags“ kann samstags außerdem eine Gebührenpflicht bestehen.

Endet die Zeitangabe um 18 Uhr, ist das Parken ab 18 Uhr nicht automatisch überall erlaubt. Das zeitlich begrenzte Zusatzzeichen verliert zwar seine Wirkung, doch ein allgemeines Haltverbot, eine Bewohnerparkregelung, eine Feuerwehrzufahrt oder eine andere Vorschrift kann weiterhin gelten.

Typische Situationen beim Parken am Samstag

Parkverbot mit dem Zusatz „werktags“

Ein Schild mit „Parken verboten, werktags 7-17 Uhr“ untersagt das Parken am Samstag innerhalb dieses Zeitraums. Wer sein Auto dort um 10 Uhr abstellt, verstößt gegen die Regel. Ab 17 Uhr darf die zeitliche Beschränkung zwar enden, aber nur dann, wenn keine weitere Einschränkung am selben Ort gilt.

Parkscheibe und Höchstparkdauer

Bei einer Beschilderung wie „werktags 8-18 Uhr, 2 Stunden mit Parkscheibe“ gilt die Begrenzung ebenfalls samstags. Die Parkscheibe muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen und auf die nächste halbe Stunde nach dem Abstellen eingestellt werden. Eine falsch eingestellte oder fehlende Scheibe macht aus einem kurzen Einkauf schnell einen Verstoß.

Parkgebühren und Parkschein

Heißt es „Parkschein werktags 9-20 Uhr“, ist am Samstag innerhalb dieser Zeit ein Parkschein erforderlich. Das gilt auch dann, wenn der Parkplatz samstags weniger voll ist. Ich prüfe bei Automaten zusätzlich, ob die Gebührenregelung vielleicht eine eigene Zeile für Sonn- und Feiertage enthält.

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Lieferzonen und reservierte Flächen

Eine Ladezone mit der Beschränkung „werktags“ kann am Samstag aktiv sein. Das betrifft besonders Bereiche vor Geschäften, Wochenmärkten und Innenstädten. Für einen privaten Einkauf reicht es nicht aus, die Warnblinkanlage einzuschalten. Die Warnblinkanlage erlaubt kein regelwidriges Parken.

Die häufigsten Irrtümer rund um den Samstag

Der häufigste Fehler ist die Gleichsetzung von Samstag und Sonntag. Im Alltag gehören beide zum Wochenende, rechtlich behandelt die Straßenverkehrsordnung sie beim Begriff „werktags“ aber unterschiedlich. Samstag ist nicht automatisch ein parkfreier Tag.

  • „Werktags“ bedeutet nicht nur Montag bis Freitag.
  • „Mo-Fr“ und „werktags“ sind nicht gleich.
  • Ein leerer Parkplatz ist kein Hinweis darauf, dass eine Regel nicht gilt.
  • Die Öffnungszeiten eines Geschäfts bestimmen nicht automatisch die Gültigkeit des Verkehrsschilds.
  • Eine Regel endet nicht zwingend mit Ladenschluss oder bei schlechtem Wetter.

Auch die Unterscheidung zwischen Halten und Parken spielt eine Rolle. Wer sein Fahrzeug länger als drei Minuten abstellt oder es verlässt, parkt in der Regel. Kurz auszusteigen schützt daher nicht automatisch vor einem Verstoß, wenn die Situation tatsächlich als Parken einzustufen ist.

Auf privaten Parkplätzen können zusätzlich Vertragsbedingungen gelten. Dort sollte ich nicht nur auf das Verkehrszeichen, sondern auch auf die Hinweise des Betreibers achten. Eine private Parkraumüberwachung arbeitet häufig mit eigenen Gebühren und Fristen, die von einem behördlichen Verwarnungsgeld abweichen können.

Meine kurze Prüfung vor dem Abstellen

Wenn ich samstags parke, gehe ich die Beschilderung in einer festen Reihenfolge durch. Das dauert nur wenige Sekunden und verhindert die meisten Missverständnisse:

  1. Ich lese zuerst das Hauptzeichen, etwa Parkscheibe, Parkschein, Parkverbot oder Bewohnerparken.
  2. Danach prüfe ich den Zusatz „werktags“, „Mo-Fr“ oder „außer samstags“.
  3. Ich kontrolliere die genaue Uhrzeit und mögliche Höchstparkdauer.
  4. Ich achte auf weitere Schilder vor oder hinter dem Parkplatz.
  5. Zum Schluss prüfe ich, ob der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

Besonders bei mehreren Zusatzzeichen ist die Reihenfolge wichtig. Ein Schild kann das Parken beispielsweise nur für Anwohner erlauben, während eine darunterstehende Zeitangabe diese Erlaubnis begrenzt. Ohne Parkausweis oder Parkschein bleibt die Fläche dann trotz freier Stellplätze tabu.

Mit dieser Faustregel bleibt der Samstag entspannt

Die sichere Grundregel lautet: „Werktags“ umfasst beim Parken Montag bis Samstag. Nur wenn ausdrücklich „Mo-Fr“, „außer samstags“ oder eine vergleichbare Ausnahme angegeben ist, entfällt die Regel am Samstag.

Für die Praxis bedeutet das: Nicht das Wort Wochenende entscheidet, sondern die Beschilderung vor Ort. Wer Wochentag, Uhrzeit, Parkscheibe, Parkschein und Feiertage gemeinsam prüft, erkennt meist sofort, ob das Auto dort stehen darf.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Ja. „Werktags“ umfasst beim Parken grundsätzlich Montag bis Samstag. Sonn- und gesetzliche Feiertage gelten normalerweise nicht als Werktage.

„Werktags“ schließt den Samstag ein, während „Mo-Fr“ ausdrücklich nur montags bis freitags gilt. Auch der Zusatz „werktags außer samstags“ nimmt den Samstag von der Regelung aus.

Steht auf dem Schild beispielsweise „2 Stunden mit Parkscheibe, werktags von 8 bis 18 Uhr“, gilt diese Pflicht auch am Samstag innerhalb der angegebenen Zeit. Bei „Parkschein werktags 9-20 Uhr“ ist samstags in diesem Zeitraum ebenfalls ein Parkschein erforderlich.

Nach Ablauf der angegebenen Uhrzeit endet nur die zeitliche Beschränkung dieses Zusatzzeichens. Andere Regeln wie ein allgemeines Haltverbot, Bewohnerparken oder eine Feuerwehrzufahrt können weiterhin gelten. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag, wird er für „werktags“ normalerweise nicht als Werktag behandelt.

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Autor Erhard Bauer
Erhard Bauer
Mein Name ist Erhard Bauer, und seit 7 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Reisen und allem, was dazugehört, rund um das Thema Auto. Diese Leidenschaft hat mich dazu gebracht, mein Wissen und meine Erfahrungen auf renaultmuenchen-ottobrunn.de zu teilen. Ich lege großen Wert darauf, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und Ihnen fundierte Einblicke zu geben, damit Sie gut informiert unterwegs sind. Dabei ist es mir wichtig, stets aktuelle Informationen zu recherchieren und Ihnen aufzubereiten, damit Sie sich auf verlässliche Ratschläge verlassen können.

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