Ein einzelner Blitz bedeutet noch nicht automatisch ein Fahrverbot. Entscheidend ist, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war, ob der erste Verstoß bereits rechtskräftig ist und wie schnell sich weitere Fälle ereignen. Ich zeige, wie oft man in Deutschland geblitzt werden kann, wann mehrere Bußgelder zusammenkommen und ab welchem Punkt Führerschein, Probezeit oder Punktekonto gefährdet sind.
Die wichtigsten Regeln für wiederholte Geschwindigkeitsverstöße
- Keine feste Höchstzahl begrenzt, wie oft jemand geblitzt werden darf.
- Zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres kann ein einmonatiges Fahrverbot auslösen.
- Die Jahresfrist beginnt mit der Rechtskraft der ersten Entscheidung, nicht zwingend mit dem ersten Blitztag.
- Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- In der Probezeit gilt eine Tempoüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegender A-Verstoß.

Wie oft darf man geblitzt werden? Die klare Antwort
Eine gesetzliche Anzahl von Blitzern pro Monat oder Jahr gibt es in Deutschland nicht. Wer mehrfach zu schnell fährt, kann deshalb auch mehrfach belangt werden. Jeder selbstständige Geschwindigkeitsverstoß wird grundsätzlich einzeln bewertet.
Die bekannte Aussage, man dürfe beispielsweise zweimal im Jahr geblitzt werden, bevor etwas Ernstes passiert, ist daher irreführend. Bei kleinen Überschreitungen bleibt es häufig bei Verwarnungs- oder Bußgeldern. Mehrere Verstöße können sich aber trotzdem zu einem problematischen Punktekonto summieren.
Ich rate deshalb davon ab, die Grenze anhand der Anzahl der Blitzer zu berechnen. Entscheidend ist nicht der dritte oder vierte Blitz an sich, sondern das Zusammenspiel aus Überschreitung, zeitlichem Abstand, Punkten und Rechtskraft.
Die 26-km/h-Regel entscheidet über den Wiederholungsfall
Besonders wichtig ist die Wiederholungstäterregel aus der Bußgeldkatalog-Verordnung. Wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt und wird innerhalb eines Jahres erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren, kommt in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.
Die Frist läuft nicht einfach vom ersten Kontrolltag an. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die erste Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Ein Einspruch kann diesen Zeitpunkt daher beeinflussen, beseitigt den ursprünglichen Vorwurf aber nicht automatisch.
| Überschreitung mit Pkw | Innerorts | Außerorts | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 100 € | 1 | Keines |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 150 € | 1 | Bei Wiederholung 1 Monat |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 200 € | 2 innerorts, 1 außerorts | Innerorts regulär, außerorts bei Wiederholung |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 320 € | 2 | 1 Monat |
Die Beträge sind die jeweiligen Regelsätze für Pkw und Motorräder ohne Anhänger. Im Bußgeldbescheid kommen bei einem förmlichen Verfahren meist noch Gebühren und Auslagen von 28,50 Euro hinzu. Ein wiederholter Verstoß führt also nicht zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis, kann aber sehr schnell zu einem Fahrverbot führen.
Mehrere Blitzer auf einer Strecke führen nicht immer zu derselben Folge
Wer auf einer längeren Strecke an mehreren Messstellen erfasst wird, erhält nicht automatisch nur einen Bescheid. Liegen die Messungen an unterschiedlichen Orten und beruhen auf getrennten Verstößen, können mehrere Verfahren entstehen.
Mehrere Aufnahmen innerhalb sehr kurzer Zeit werden allerdings nicht in jedem Fall völlig unabhängig voneinander bewertet. Ob eine einheitliche Handlung oder mehrere selbstständige Verstöße vorliegen, hängt unter anderem von Zeitabstand, Strecke, Beschilderung und der konkreten Messsituation ab. Eine pauschale Regel wie „jeder Blitz ist immer ein neues Bußgeld“ wäre deshalb zu einfach.
Auch drei kleinere Verstöße machen den Führerschein nicht automatisch ungültig. Gefährlich wird vor allem die Summe der Punkte. Bei acht Punkten im Fahreignungsregister gilt der Fahrer als ungeeignet, und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Wann wiederholtes Blitzen als Beharrlichkeit gilt
Im Verkehrsrecht kann nicht nur die einzelne Geschwindigkeit zählen. Wer immer wieder Verkehrsregeln missachtet, kann als beharrlicher Verkehrssünder eingestuft werden. Damit ist gemeint, dass jemand durch mehrere Verstöße zeigt, sich von früheren Sanktionen nicht ausreichend beeindrucken zu lassen.
Die 26-km/h-Regel ist dafür der häufigste und klarste Fall. Sie bedeutet aber nicht, dass alle anderen Wiederholungen folgenlos bleiben. Mehrere deutlich geringere Überschreitungen können ebenfalls kritisch werden, wenn sie sich in kurzer Zeit häufen und ein wiederkehrendes Muster erkennen lassen.
Umgekehrt ist ein Fahrverbot nach der Wiederholung nicht völlig automatisch. Die Behörde und gegebenenfalls das Gericht prüfen den konkreten Sachverhalt. Ich halte deshalb die Formulierung „in der Regel ein Monat“ für wichtig: Sie beschreibt die übliche Rechtsfolge, ersetzt aber keine Prüfung des einzelnen Bescheids.
Was nach einem Blitzerbescheid wirklich wichtig ist
Nach einem Geschwindigkeitsverstoß kommt häufig zunächst ein Anhörungsbogen. Angaben zur eigenen Person müssen gemacht werden, zum Tatvorwurf muss man sich jedoch nicht selbst belasten. Der Fahrzeughalter ist außerdem nicht automatisch der Fahrer und erhält deshalb nicht zwangsläufig Punkte oder ein Fahrverbot.
Vor einer Reaktion sollte man prüfen, welche Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird. Üblicherweise werden bis 100 km/h drei km/h und darüber drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Gerade an den Grenzen von 20, 25 oder 30 km/h kann dieser Unterschied entscheidend sein.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Fahrerfoto, Beschilderung, Messstrecke oder technische Durchführung konkrete Fragen aufwerfen. Ein Einspruch sollte nicht aus einem bloßen Bauchgefühl erfolgen, aber einen möglicherweise fehlerhaften Bescheid sollte man ebenso wenig ungeprüft akzeptieren.
Für Fahranfänger gelten deutlich strengere Konsequenzen
In der Probezeit wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß behandelt. Beim ersten solchen Verstoß verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre, außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Weitere schwerwiegende Verstöße während der verlängerten Probezeit können eine schriftliche Verwarnung und eine verkehrspsychologische Beratung auslösen. Bei zusätzlichen Auffälligkeiten kann die Fahrerlaubnis schließlich entzogen werden. Für Fahranfänger gibt es daher keine entspannte „zwei Blitzer sind erlaubt“-Zone.
Bei sehr hohen Geschwindigkeiten oder rücksichtsloser Fahrweise kann aus einer Ordnungswidrigkeit außerdem eine Straftat werden. Das gilt insbesondere, wenn andere gefährdet werden oder der Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens besteht.
Was ich aus der Wiederholungstäterregel für den Alltag ableite
Die praktische Antwort lautet: Man darf in Deutschland nicht nur eine bestimmte Anzahl von Malen geblitzt werden. Jeder neue Verstoß kann ein eigenes Bußgeld auslösen, und ab zweimal mindestens 26 km/h innerhalb der maßgeblichen Jahresfrist wird ein Fahrverbot sehr wahrscheinlich.
Wer einen Bescheid erhält, sollte deshalb nicht auf eine vermeintliche Freigrenze vertrauen, sondern Geschwindigkeit, Toleranzabzug, Rechtskraftdatum und Punktestand zusammen betrachten. Genau diese vier Angaben zeigen meist schneller als jede pauschale Faustregel, wie ernst die eigene Situation tatsächlich ist.
