Ein kurzer Moment Unaufmerksamkeit an der Ampel kann schnell einen Bußgeldbescheid auslösen. Hinter der Angabe 132 BKat steckt in der Regel ein einfacher Rotlichtverstoß mit klaren Folgen für Geldbeutel und Punktekonto. Ich zeige, was die Nummer genau bedeutet, wann ein Fahrverbot droht und wie ich einen solchen Bescheid sinnvoll prüfe.
Die wichtigsten Folgen der BKat-Nummer 132 auf einen Blick
- Grundtatbestand: 90 Euro Bußgeld und in der Regel 1 Punkt.
- Verfahrenskosten: Meist kommen mindestens 28,50 Euro für Gebühr und Zustellung hinzu.
- Kein reguläres Fahrverbot: Beim einfachen Rotlichtverstoß ist normalerweise kein Monat Führerscheinentzug vorgesehen.
- Mehr als eine Sekunde Rotlicht: Das gilt als qualifizierter Verstoß und führt regelmäßig zu 200 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.
- Einspruchsfrist: Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben ab Zustellung 2 Wochen.

Was die BKat-Nummer 132 konkret bedeutet
Die Nummer gehört zum Bußgeldkatalog für Kraftfahrzeugführer. Sie beschreibt, dass ein rotes Wechsellichtzeichen oder ein rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt wurde. Gemeint ist also ein Rotlichtverstoß mit einem Auto, Motorrad oder einem anderen Kraftfahrzeug, nicht der Sonderfall des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil.
Beim einfachen Grundtatbestand sieht der aktuelle Katalog ein Bußgeld von 90 Euro vor. Zusätzlich wird der Verstoß im Fahreignungsregister mit 1 Punkt bewertet. Ein reguläres Fahrverbot ist bei dieser einfachen Variante nicht vorgesehen.
Entscheidend ist, dass die Katalognummer zunächst nur den vorgeworfenen Tatbestand bezeichnet. Sie beweist noch nicht, dass der Verstoß tatsächlich korrekt festgestellt wurde. Für die Bewertung können unter anderem das Messfoto, die Ampelschaltung, die Haltelinie und die genaue Verkehrssituation eine Rolle spielen.
Welche Kosten und Folgen im Alltag entstehen
Die 90 Euro sind meist nicht der Endbetrag des Bescheids. Bei einem Bußgeldbescheid kommen nach dem Gesetz in der Regel eine Mindestgebühr von 25 Euro sowie 3,50 Euro Zustellauslagen hinzu. Damit landet der Gesamtbetrag beim einfachen Fall häufig bei 118,50 Euro.
| Bestandteil | Betrag oder Folge |
|---|---|
| Regelbußgeld | 90 Euro |
| Gebühr für den Bußgeldbescheid | Mindestens 25 Euro |
| Zustellung | 3,50 Euro |
| Fahreignungsregister | 1 Punkt |
| Reguläres Fahrverbot | Beim Grundtatbestand normalerweise keines |
Ein einzelner Punkt führt noch nicht zu einer Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde. Trotzdem sollte ich ihn nicht einfach als nebensächlich abtun. Weitere Verstöße können das Punktekonto erhöhen, und der Punkt bleibt bei einer gewöhnlichen Ordnungswidrigkeit grundsätzlich mehrere Jahre gespeichert.
Für Fahranfänger in der Probezeit ist der einfache Rotlichtverstoß besonders relevant. Er gilt regelmäßig als A-Verstoß, sodass eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars möglich sind. Das ist oft die wichtigere Konsequenz als das eigentliche Bußgeld.
Wann aus dem einfachen Rotlichtverstoß ein Fahrverbot wird
Die Nummer 132 darf nicht mit den schwereren Untervarianten verwechselt werden. Sobald besondere Umstände hinzukommen, ändert sich die rechtliche Einordnung deutlich. Dazu zählen vor allem eine bereits länger als eine Sekunde andauernde Rotphase, eine konkrete Gefährdung oder eine Sachbeschädigung.
| Variante | Typische Folge |
|---|---|
| Einfacher Verstoß | 90 Euro, 1 Punkt |
| Gefährdung anderer | 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Sachbeschädigung | 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Längere Rotphase mit Gefährdung | 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Längere Rotphase mit Sachbeschädigung | 360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
In der Praxis ist die eine Sekunde deshalb die zentrale Grenze. Maßgeblich ist nicht, wie lange die Ampel rot war, als das Fahrzeug die Kreuzung vollständig passierte, sondern regelmäßig, wie lange das Rotlicht beim Überfahren der maßgeblichen Haltelinie bereits andauerte.
Auch eine Gefährdung muss konkret festgestellt werden. Ein bloß theoretisches Risiko reicht nicht automatisch für die schwerere Variante. Wenn es zu einem Unfall oder einer Beschädigung gekommen ist, kann zusätzlich die Frage wichtig werden, ob der Schaden tatsächlich durch den Rotlichtverstoß verursacht wurde.
So prüfe ich einen Bußgeldbescheid mit dieser Nummer
Ich würde einen solchen Bescheid nicht allein anhand der BKat-Nummer beurteilen. Zuerst vergleiche ich den Vorwurf mit dem tatsächlichen Ablauf und achte besonders auf diese Punkte:
- Welche Variante ist angegeben: Grundtatbestand oder Unterfall mit Gefährdung, Schaden oder langer Rotphase?
- Wann wurde die Haltelinie überfahren und wann begann die Rotphase?
- Gibt es ein Messfoto oder weitere Beweismittel, die Fahrzeug und Situation eindeutig zeigen?
- Wurde der richtige Fahrer ermittelt und stimmen Kennzeichen, Ort, Datum und Uhrzeit?
- Wurde ein Fahrverbot angeordnet, obwohl im Bescheid nur der einfache Grundtatbestand genannt wird?
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Darauf muss ich mich nicht vorschnell selbst belasten. Sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, läuft jedoch eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden.
Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Beweismaterial und vom konkreten Ablauf ab. Bei einem einfachen, gut dokumentierten Verstoß ist eine Anfechtung nicht automatisch sinnvoll. Sobald aber ein Fahrverbot, eine lange Rotphase, eine unklare Messung oder ein fehlerhaftes Foto im Raum steht, würde ich die Unterlagen fachkundig prüfen lassen.
Warum die genaue Formulierung im Bescheid entscheidend ist
Viele Betroffene sehen nur die Zahl und überlesen den Text daneben. Genau dort steht aber, ob lediglich ein rotes Signal missachtet wurde oder ob die Behörde zusätzlich eine Gefährdung, Sachbeschädigung oder Rotzeit von mehr als einer Sekunde behauptet.
Ich halte deshalb die Kombination aus Nummer, Beschreibung und Rechtsfolgen für entscheidend. Die einfache Variante bedeutet normalerweise 90 Euro und 1 Punkt. Eine scheinbar kleine Ergänzung im Tatvorwurf kann die Folgen dagegen auf 200 bis 360 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot erhöhen.
Wer den Bescheid erhalten hat, sollte das Zustelldatum notieren, keine Frist verstreichen lassen und die Unterlagen vollständig aufbewahren. So lässt sich ruhig entscheiden, ob die Zahlung, eine Stellungnahme oder ein fristgerechter Einspruch der sinnvollste nächste Schritt ist.
