• Reifen
  • Welche Reifengröße ist erlaubt? Der Check für Ihr Auto

Welche Reifengröße ist erlaubt? Der Check für Ihr Auto

Erhard Bauer 1. Juni 2026
Reifengröße 205/55R16 91V. Die Markierung "DO NOT MOUNT ON 16.5 INCH RIM" gibt an, welche reifen darf ich fahren.

Inhaltsverzeichnis

Ob neue Sommerreifen, Ganzjahresreifen oder ein kompletter Radsatz für den Winter: Entscheidend ist nicht allein, ob die Reifen auf die Felge passen. Ich zeige, wie Sie in Deutschland die zulässige Reifengröße prüfen, welche Angaben in den Fahrzeugpapieren zählen und wann Alpine-Symbol, Tragfähigkeits- oder Geschwindigkeitsindex entscheidend werden.

Die zulässige Bereifung ergibt sich aus mehreren Angaben

  • Reifengröße: Maßgeblich sind die Zeilen 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das CoC-Dokument.
  • Tragfähigkeit: Der Lastindex darf den vorgeschriebenen Wert nicht unterschreiten.
  • Geschwindigkeit: Sommerreifen müssen zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passen.
  • Winterbetrieb: Bei Schnee, Eis oder Schneematsch gilt die situative Winterreifenpflicht an allen vier Rädern.
  • Profiltiefe: Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben, praktisch empfehle ich mehr.

Reifengröße 245/45 R16 91V erklärt: welche reifen darf ich fahren.

Welche Reifen am Auto erlaubt sind

Die rechtlich zulässige Bereifung muss zu den technischen Daten des Fahrzeugs passen. Nach § 36 StVZO müssen Reifen insbesondere für Achslast, Fahrzeuggewicht und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Eine optisch passende Größe reicht deshalb nicht aus.

Am schnellsten prüfe ich zuerst die Zulassungsbescheinigung Teil I. In den Zeilen 15.1 und 15.2 steht die eingetragene Reifengröße für Vorder- und Hinterachse. Dort ist allerdings meist nur eine zulässige Kombination aufgeführt. Weitere freigegebene Größen finden sich häufig im CoC, der EU-Übereinstimmungsbescheinigung, meist unter den Punkten 32 oder 50.

Steht eine Reifengröße weder in den Fahrzeugpapieren noch im CoC, ist sie nicht automatisch verboten. Sie kann beispielsweise über eine ABE, ein Teilegutachten oder eine Einzelabnahme zulässig werden. Ohne einen solchen Nachweis sollte ich sie jedoch nicht einfach montieren und davon ausgehen, dass schon alles passen wird.

Ein Beispiel aus der Praxis

Die Bezeichnung 205/55 R16 91V lässt sich so lesen: 205 steht für die Reifenbreite in Millimetern, 55 für das Höhen-Breiten-Verhältnis in Prozent, R für Radialbauweise und 16 für den Felgendurchmesser in Zoll. Die 91 geben den Lastindex an, V den Geschwindigkeitsindex.

Wichtig ist, dass nicht nur die ersten drei Zahlen stimmen. Auch Lastindex, Geschwindigkeitsindex und Felgenkombination müssen zur Freigabe des Fahrzeugs passen. Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Fehlbestellungen.

So lesen Sie Reifengröße, Lastindex und Speedindex richtig

Der Lastindex beschreibt, wie viel Gewicht ein einzelner Reifen höchstens tragen darf. Ein Reifen mit Lastindex 91 ist beispielsweise für bis zu 615 Kilogramm ausgelegt, ein Reifen mit Index 94 für bis zu 670 Kilogramm. Der montierte Wert darf höher sein, aber grundsätzlich nicht unter der Fahrzeugvorgabe liegen.

Der Geschwindigkeitsindex steht am Ende der Reifenbezeichnung. Einige häufige Werte sind:

Index Zulässige Höchstgeschwindigkeit Typischer Einsatz
T 190 km/h Viele Klein- und Kompaktwagen
H 210 km/h Häufige Standardbereifung
V 240 km/h Viele leistungsstärkere Pkw
W 270 km/h Sportliche oder schnelle Fahrzeuge
Y 300 km/h Sehr leistungsstarke Fahrzeuge

Bei Sommerreifen muss der Geschwindigkeitsindex mindestens zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Autos passen. Ein höherer Index ist erlaubt. Bei Winter- und Ganzjahresreifen darf er niedriger sein, wenn das Reifenmodell als Winterreifen zugelassen ist, ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld vorhanden ist und diese Geschwindigkeit nicht überschritten wird.

Ich achte außerdem auf den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Reifendruck. Die Angaben stehen meist an der Fahrertür, an der Tankklappe oder in der Betriebsanleitung. Der richtige Druck ist zwar keine Frage der Reifengröße, beeinflusst aber Bremsweg, Verbrauch, Verschleiß und Fahrstabilität erheblich.

Sommerreifen, Winterreifen oder Ganzjahresreifen

In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, von einem bestimmten Monat an Winterreifen zu fahren. Es gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen die Räder mit geeigneten Winterreifen ausgerüstet sein.

Die bekannte Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist nur eine praktische Orientierung. Rechtlich entscheidet nicht der Kalender, sondern der Zustand der Straße. Wer im Januar bei trockener, eisfreier Fahrbahn mit Sommerreifen fährt, verstößt allein deshalb noch nicht gegen die Winterreifenpflicht.

Lesen Sie auch: Abgefahrene Reifen - Profiltiefe, Bußgeld und Wechselzeitpunkt

Das Alpine-Symbol ist entscheidend

Als wintertauglich gelten heute Reifen mit dem Alpine-Symbol, also dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Ein Reifen, der nur die ältere M+S-Kennzeichnung trägt, reicht bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus. Das betrifft auch manche ältere Ganzjahresreifen.

Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol dürfen rechtlich als Winterreifen verwendet werden. Ich sehe sie als sinnvollen Kompromiss für Fahrzeuge mit moderater Jahresfahrleistung und überwiegend städtischen Strecken. Wer regelmäßig in die Alpen fährt, früh morgens über verschneite Landstraßen muss oder hohe Fahrleistungen absolviert, ist mit getrennten Sommer- und Winterreifen meist besser bedient.

Winterreifen dürfen grundsätzlich auch im Sommer gefahren werden. Technisch halte ich das aber für keine gute Lösung, weil die weichere Gummimischung bei Wärme schneller verschleißt und sich Bremsweg sowie Lenkgefühl verschlechtern können.

Was bei Reifenwechsel und Mischbereifung erlaubt ist

Reifen verschiedener Hersteller dürfen an einem Pkw grundsätzlich kombiniert werden, wenn Größe, Bauart, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex passen. Auf einer Achse sollten jedoch möglichst gleiche Reifen montiert sein. Unterschiedliche Reifenmodelle links und rechts können das Brems- und Kurvenverhalten spürbar verschlechtern.

Wenn nur zwei Reifen erneuert werden müssen, montiere ich die Reifen mit dem besseren Profil grundsätzlich an der Hinterachse. Das stabilisiert das Fahrzeug bei Nässe und reduziert die Gefahr, dass das Heck in einer Kurve ausbricht. Besonders bei Fronttrieblern wird dieser Punkt oft falsch eingeschätzt.

Eine unterschiedliche Reifengröße an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn diese Kombination für das Fahrzeug freigegeben ist. Einfach von einer schmaleren auf eine breitere Größe zu wechseln, kann Auswirkungen auf Lenkung, Freigängigkeit, Tachoanzeige, ABS und ESP haben.

Auch Reifen mit Notlaufeigenschaften, sogenannte Runflat-Reifen, sind nicht beliebig mit normalen Reifen austauschbar. Das Fahrzeug muss für diese Technik geeignet sein, und je nach Modell gelten besondere Vorgaben für Felge, Reifendruckkontrollsystem und Achse.

Andere Felgen und nicht eingetragene Reifengrößen

Wer eine neue Felgengröße oder eine abweichende Reifendimension montieren möchte, sollte immer die vollständige Rad-Reifen-Kombination prüfen. Eine Reifengröße kann zwar für das Fahrzeug freigegeben sein, aber nicht auf jeder beliebigen Felge verwendet werden.

Bei Zubehörfelgen liefert der Hersteller normalerweise eine ABE oder ein Gutachten. Darin stehen das passende Fahrzeug, die zulässigen Reifengrößen und mögliche Auflagen. Dazu gehören beispielsweise Änderungen an der Radabdeckung, bestimmte Schrauben, ein vorgeschriebener Reifendrucksensor oder die Einschränkung von Schneeketten.

Enthält die ABE eine sogenannte Abnahmebefreiung, müssen die Unterlagen meist nur mitgeführt werden. Ist eine Prüfung vorgeschrieben, muss die Kombination von einer technischen Prüforganisation abgenommen werden. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere richtet sich anschließend nach den Vorgaben des Gutachtens.

Ich würde bei einer geplanten Umrüstung nicht nur einen Online-Reifenkonfigurator verwenden. Solche Systeme liefern gute erste Hinweise, ersetzen aber nicht die Prüfung von CoC, ABE oder Gutachten. Maßgeblich bleibt immer der konkrete Fahrzeugtyp mit Motorisierung und zulässigen Achslasten.

Profiltiefe, Alter und Zustand entscheiden ebenfalls

Gesetzlich müssen Pkw-Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe in den Hauptprofilrillen haben. Diese Grenze ist jedoch kein Qualitätsurteil, sondern nur die absolute Verschleißgrenze. Für Sommerreifen empfehle ich mindestens 3 Millimeter, für Winter- und Ganzjahresreifen mindestens 4 Millimeter.

Das Profil sollte ich über die gesamte Lauffläche prüfen, nicht nur an der Außenschulter. Sichtbare Risse, Beulen, poröse Stellen oder einseitiger Abrieb sind Gründe für eine zeitnahe Kontrolle in der Werkstatt, selbst wenn die Profiltiefe noch ausreicht.

Das Herstellungsdatum steht am Ende der DOT-Nummer. Die Ziffern 1324 bedeuten beispielsweise, dass der Reifen in der 13. Kalenderwoche 2024 produziert wurde. Eine feste gesetzliche Austauschfrist gibt es für normale Pkw-Reifen nicht, doch ältere Reifen können durch verhärtetes Gummi deutlich an Haftung verlieren.

Bei Winterreifen beobachte ich die Alterung besonders kritisch. Nach etwa sechs Jahren können die Wintereigenschaften bereits nachlassen; Reifen mit mehr als acht Jahren würde ich unabhängig vom Restprofil nur noch nach sorgfältiger Prüfung weiterverwenden.

Mein kurzer Check vor der Bestellung

Bevor ich Reifen kaufe, vergleiche ich immer diese fünf Punkte:

  1. Fahrzeugdaten mit Zulassungsbescheinigung Teil I und CoC abgleichen.
  2. Reifengröße einschließlich Felgendurchmesser und Querschnitt prüfen.
  3. Lastindex und Geschwindigkeitsindex kontrollieren.
  4. Bei Winter- oder Ganzjahresreifen auf das Alpine-Symbol achten.
  5. Bei Zubehörfelgen ABE, Gutachten und mögliche Auflagen lesen.

Wer diese Angaben sauber miteinander abgleicht, beantwortet die Frage nach der passenden Bereifung meist in wenigen Minuten. Wenn eine Größe nicht eindeutig dokumentiert ist oder sich Angaben widersprechen, würde ich vor dem Kauf einen Reifenfachbetrieb oder eine Prüforganisation einbeziehen. Das kostet deutlich weniger als ein Fehlkauf mit anschließender Nachrüstung.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

In der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen die eingetragenen Größen meist in den Zeilen 15.1 und 15.2. Weitere freigegebene Kombinationen finden Sie häufig im CoC-Dokument unter den Punkten 32 oder 50. Abweichende Größen können durch eine ABE, ein Teilegutachten oder eine Einzelabnahme zulässig sein.

Der Lastindex darf den vom Fahrzeug vorgegebenen Wert nicht unterschreiten. Ein Reifen mit Lastindex 91 trägt beispielsweise bis zu 615 Kilogramm, Index 94 bis zu 670 Kilogramm. Bei Sommerreifen muss der Geschwindigkeitsindex mindestens zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit passen; bei Winter- und Ganzjahresreifen ist ein niedrigerer Index mit sichtbarem Geschwindigkeitshinweis zulässig.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gilt die situative Winterreifenpflicht an allen vier Rädern. Ganzjahresreifen dürfen dann verwendet werden, wenn sie das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke tragen. Die ältere M+S-Kennzeichnung allein reicht bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus.

Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe in den Hauptprofilrillen vorgeschrieben. Praktisch empfiehlt der Artikel mindestens 3 Millimeter bei Sommerreifen sowie 4 Millimeter bei Winter- und Ganzjahresreifen. Zusätzlich sollten Sie die gesamte Lauffläche auf Risse, Beulen, poröse Stellen und einseitigen Abrieb prüfen.

Artikel bewerten

Bewertung: 0.00 Stimmenanzahl: 0

Tags

reifengröße
lastindex
geschwindigkeitsindex
alpine-symbol
profiltiefe
Autor Erhard Bauer
Erhard Bauer
Mein Name ist Erhard Bauer, und seit 7 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Reisen und allem, was dazugehört, rund um das Thema Auto. Diese Leidenschaft hat mich dazu gebracht, mein Wissen und meine Erfahrungen auf renaultmuenchen-ottobrunn.de zu teilen. Ich lege großen Wert darauf, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und Ihnen fundierte Einblicke zu geben, damit Sie gut informiert unterwegs sind. Dabei ist es mir wichtig, stets aktuelle Informationen zu recherchieren und Ihnen aufzubereiten, damit Sie sich auf verlässliche Ratschläge verlassen können.

Beitrag teilen

Kommentar schreiben