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§ 24 StVG erklärt - Bußgeld, Punkte und Einspruch

Hartmut Jürgens 3. Juni 2026
B-Verstoß: Falschparken, abgefahrene Reifen, weniger als 20 km/h zu schnell. Beispiele für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

Inhaltsverzeichnis

Ein Bußgeldbescheid nennt oft mehrere Paragraphen, doch besonders häufig sorgt § 24 StVG für Verwirrung. Die Vorschrift bildet die rechtliche Grundlage für zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten und entscheidet mit darüber, ob ein Verwarnungsgeld, ein Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot folgt. Ich zeige, was dahintersteckt, welche Verstöße darunterfallen und wie man nach einem Bescheid sinnvoll vorgeht.

Die wichtigsten Regeln lassen sich schnell einordnen

  • § 24 StVG ist vor allem eine Grundlage für Verkehrsordnungswidrigkeiten, nicht der eigentliche Bußgeldkatalog.
  • Bis zu 2.000 Euro Geldbuße sind bei Verstößen nach Absatz 1 möglich, im Einzelfall gelten die Regelsätze der BKatV.
  • Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy, Abstand und Parken gehören zu den typischen Anwendungsfällen.
  • § 24a StVG regelt Alkohol, Cannabis und andere berauschende Mittel separat.
  • Zwei Wochen bleiben normalerweise für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Was die Vorschrift im Verkehrsrecht tatsächlich regelt

Der Paragraph beschreibt, wann ein Verstoß gegen bestimmte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Er nennt also nicht selbst jede einzelne Geschwindigkeitsüberschreitung oder jedes Parkverbot. Stattdessen verweist er auf Regelungen, die das Verhalten im Straßenverkehr, Fahrzeuge, Zulassung und technische Anforderungen festlegen.

Für Autofahrer ist vor allem Absatz 1 wichtig. Er erfasst vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen entsprechende Rechtsverordnungen, sofern diese ausdrücklich auf die Bußgeldvorschrift verweisen. Fahrlässig handelt beispielsweise, wer eine Verkehrsvorschrift aus Unachtsamkeit verletzt. Vorsatz liegt näher, wenn jemand die Regel kennt und sich bewusst darüber hinwegsetzt.

Die gesetzliche Obergrenze von 2.000 Euro bei Absatz 1 ist nicht der Betrag, den man bei einem gewöhnlichen Park- oder Tempoverstoß automatisch zahlen muss. Für typische Fälle gelten die konkreten Regelsätze aus der Bußgeldkatalog-Verordnung. Höhere Höchstgrenzen von bis zu 50.000, 100.000, 300.000 oder 500.000 Euro betreffen besondere Sachverhalte nach Absatz 2, etwa bestimmte Verstöße im Bereich von Fahrzeugen, Genehmigungen oder unmittelbar geltendem EU-Recht.

Bereich Praktische Bedeutung
Absatz 1 Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Grundlage von StVO und weiteren Verordnungen
Absatz 2 Besondere Verstöße gegen nationale oder europäische Vorschriften, häufig mit Bezug zu Fahrzeugen und Genehmigungen
Absatz 3 Gesetzliche Höchstgrenzen für die möglichen Geldbußen

Meine wichtigste Einordnung lautet deshalb: Der Paragraph ist der rechtliche Rahmen. Die konkrete Sanktion ergibt sich erst aus der verletzten Vorschrift, dem Bußgeldkatalog und den Umständen des Einzelfalls.

Welche Verkehrsverstöße darunterfallen

Die meisten Fälle aus dem Alltag beruhen auf einem Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Dazu zählen unter anderem überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Abstand, Fehler beim Abbiegen, Missachtung der Vorfahrt, Rotlichtverstöße, unzulässiges Halten und Parken sowie die verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts am Steuer.

Typische Beispiele für Autofahrer

  • Geschwindigkeit: Die Höhe hängt von der Überschreitung, dem Ort und der Fahrzeugart ab. Innerorts gelten teilweise andere Regelsätze als außerorts.
  • Handynutzung: Die rechtswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Fahrzeugs wird regelmäßig mit einem Bußgeld geahndet.
  • Rotlicht: Entscheidend ist unter anderem, ob die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte oder ob jemand gefährdet wurde.
  • Rettungsgasse: Wer keine vorschriftsmäßige Gasse bildet oder sie unberechtigt benutzt, muss mit einem hohen Bußgeld und regelmäßig einem Fahrverbot rechnen.
  • Fahrzeugzustand: Mängel an Reifen, Beleuchtung, Ladung oder Betriebserlaubnis können ebenfalls in diesen Regelungsbereich fallen.

Ein häufiger Irrtum betrifft Alkohol und Drogen. Die allgemeine Grenze von 0,5 Promille, der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum sowie die Vorschriften zu anderen berauschenden Mitteln stehen grundsätzlich in § 24a StVG. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt außerdem das besondere Alkohol- und Cannabisverbot nach § 24c StVG.

Diese Unterscheidung ist praktisch wichtig, weil sich Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Verjährungsregeln unterscheiden können. Ein Bescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung darf deshalb nicht mit einem Bescheid wegen Alkohol oder Cannabis gleichgesetzt werden.

Wie sich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zusammensetzen

Die Bußgeldkatalog-Verordnung legt für viele Standardfälle einen Regelsatz fest. Dieser gilt typischerweise bei fahrlässiger Begehung und normalen Umständen. Gefährdung, Sachbeschädigung, Vorsatz oder Wiederholungen können die Folgen deutlich verschärfen.

Beispiel Regelsatz im Normalfall Mögliche Zusatzfolge
Elektronisches Gerät beim Führen eines Fahrzeugs benutzt 100 Euro Bei Gefährdung 150 Euro, bei Sachbeschädigung 200 Euro und jeweils regelmäßig 1 Monat Fahrverbot
21 bis 25 km/h zu schnell mit einem Pkw 115 Euro innerorts, 100 Euro außerorts In der Regel 1 Punkt
Rotlichtverstoß ohne besondere Folge 90 Euro Bei mehr als 1 Sekunde Rotzeit regelmäßig 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot
Parken auf Geh- oder Radweg 55 Euro Bei Behinderung regelmäßig 70 Euro und 1 Punkt

Die Tabelle zeigt nur ausgewählte Regelfälle. Beim Handyverstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung können beispielsweise 2 Punkte eingetragen werden. Bei besonders schweren Verkehrsverstößen sind ebenfalls zwei Punkte möglich. Nicht jeder Bescheid nach dieser Vorschrift führt automatisch zu einem Eintrag im Fahreignungsregister.

Ein Fahrverbot ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Es dauert normalerweise ein bis drei Monate und endet danach automatisch. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Bei acht Punkten im Fahreignungsregister droht dagegen die Entziehung der Fahrerlaubnis, was eine deutlich schwerere Folge ist.

Auch die Kosten des Verfahrens kommen hinzu. Bei einem Bußgeldbescheid beträgt die Verwaltungsgebühr grundsätzlich 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro. Für die Zustellung können weitere Auslagen, meist 3,50 Euro, anfallen.

Was nach einem Verkehrsverstoß passiert

Nach einer Kontrolle oder einer automatisierten Messung erhält die betroffene Person häufig zunächst einen Anhörungsbogen. Dieser ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zur Person müssen richtig sein, zur Sache muss man sich jedoch grundsätzlich nicht selbst belasten.

Bei kleineren Verstößen bis zu einem Regelsatz von 55 Euro kommt oft ein Verwarnungsgeld infrage. Es wird nur wirksam, wenn die Verwarnung akzeptiert und fristgerecht bezahlt wird. Wird sie nicht angenommen oder nicht bezahlt, kann die Behörde ein förmliches Bußgeldverfahren einleiten.

Ein Bußgeldbescheid enthält normalerweise den Tatvorwurf, den Tatort, den Zeitpunkt, die verletzte Vorschrift, die Geldbuße und gegebenenfalls Punkte oder Fahrverbot. Ich prüfe bei solchen Schreiben zuerst, ob Person, Fahrzeug, Ort und Messzeitpunkt eindeutig und korrekt angegeben sind.

Die Einspruchsfrist ist kurz

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine ausführliche Begründung ist zunächst nicht zwingend erforderlich, ein kurzer formgerechter Einspruch kann die Frist sichern.

Danach prüft die Behörde den Fall erneut. Hält sie am Bescheid fest, kann das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet werden. Wer nur aus Ärger Einspruch einlegt, sollte das Kostenrisiko bedenken, denn bei einem erfolglosen Gerichtsverfahren können zusätzliche Kosten entstehen.

Welche Fristen und typischen Fehler wichtig sind

Für Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Die Frist beginnt mit der Beendigung der Handlung. Sie läuft allerdings nicht einfach starr ab, weil bestimmte behördliche oder gerichtliche Maßnahmen die Verjährung unterbrechen können.

Bei bestimmten technischen Verstößen gelten längere Fristen. Für einzelne Verstöße im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen können zwei Jahre gelten. Bestimmte Fälle nach Absatz 2 verjähren erst nach fünf Jahren.

In der Praxis wird die Bedeutung der Verjährung oft überschätzt. Ein später Anhörungsbogen bedeutet nicht automatisch, dass der Vorwurf erledigt ist. Entscheidend sind das konkrete Tatdatum, die Art des Verstoßes und mögliche Unterbrechungshandlungen.

Lesen Sie auch: Fahrverbot umwandeln - wann eine höhere Geldbuße möglich ist

Was Betroffene nicht vorschnell tun sollten

  • Ungeprüft bezahlen: Mit der Zahlung eines Bußgeldbescheids wird die Entscheidung normalerweise rechtskräftig.
  • Den Fahrer automatisch benennen: Bei einem Verkehrsverstoß kommt es grundsätzlich auf die verantwortliche fahrende Person an, nicht allein auf den Halter.
  • Nur auf das Blitzerfoto schauen: Auch Messverfahren, Beschilderung, Messstelle und Wartungsunterlagen können eine Rolle spielen.
  • Berufliche Nachteile pauschal anführen: Ein beruflich benötigter Führerschein verhindert ein Fahrverbot nicht automatisch. Besondere Härten müssen konkret belegt werden.
  • Die Frist verstreichen lassen: Nach Ablauf der zwei Wochen wird ein Einspruch deutlich schwieriger.

Bei einem einfachen Parkverstoß ist eine anwaltliche Prüfung oft wirtschaftlich wenig sinnvoll. Geht es jedoch um ein Fahrverbot, mehrere Punkte, eine hohe Geldbuße oder Zweifel an der Messung, kann eine frühzeitige Akteneinsicht den entscheidenden Unterschied machen.

Die wichtigste Prüfung beginnt mit dem genauen Tatvorwurf

Entscheidend ist nicht, dass auf dem Schreiben allgemein das Straßenverkehrsgesetz genannt wird. Wichtig sind die konkrete verletzte Vorschrift, die Nummer im Bußgeldkatalog und die beschriebenen Umstände. Erst daraus lässt sich zuverlässig ablesen, ob die Sanktion richtig berechnet wurde.

Meine praktische Faustregel lautet daher: Bescheid sofort nach Zustellung datieren, die Zwei-Wochen-Frist notieren und die Angaben zu Tatort, Fahrzeug, Messung, Bußgeld, Punkten und Fahrverbot einzeln vergleichen. Bei erheblichen Folgen sollte die individuelle Prüfung durch eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Stelle erfolgen, denn dieser Artikel kann die rechtliche Bewertung eines konkreten Falls nicht ersetzen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

§ 24 StVG bildet den rechtlichen Rahmen für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die konkrete Geldbuße ergibt sich jedoch aus der verletzten Vorschrift, dem Bußgeldkatalog und den Umständen des Einzelfalls. Bei typischen Verstößen nach Absatz 1 sind bis zu 2.000 Euro möglich.

Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, zu geringer Abstand, Fehler beim Abbiegen, unzulässiges Halten und Parken sowie die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer. Auch Mängel an Reifen, Beleuchtung, Ladung oder Betriebserlaubnis können erfasst sein.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine ausführliche Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Ein kurzer, formgerechter Einspruch kann die Frist sichern.

Zusatzfolgen hängen vom konkreten Verstoß und seinen Umständen ab. Beispielsweise kann die Nutzung eines elektronischen Geräts bei Gefährdung oder Sachbeschädigung mit einem Fahrverbot und bis zu zwei Punkten verbunden sein. Ein Fahrverbot dauert normalerweise ein bis drei Monate, während die Fahrerlaubnis erst bei acht Punkten entzogen werden kann.

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Autor Hartmut Jürgens
Hartmut Jürgens
Mein Name ist Hartmut Jürgens und seit 14 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Reisen und allem rund ums Auto. Diese lange Zeit hat mir nicht nur ein tiefes Verständnis für die Materie vermittelt, sondern auch die Freude daran geweckt, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Mich fasziniert, wie sich die Welt der Fortbewegung ständig wandelt und welche spannenden Entwicklungen uns erwarten. Auf renaultmuenchen-ottobrunn.de teile ich mein Wissen, beleuchte aktuelle Trends und helfe Ihnen, den Überblick im Dschungel der Autowelt zu behalten. Dabei lege ich Wert darauf, Informationen gründlich zu recherchieren und sie so darzustellen, dass sie für Sie nützlich und nachvollziehbar sind.

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