Diese Grenzwerte entscheiden über die Folgen
- 0,0 Promille gilt für Fahrer in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren.
- Für andere Autofahrer liegt die gesetzliche Grenze bei 0,5 Promille beziehungsweise 0,25 mg/l Atemalkohol.
- Ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall eine Straftat vorliegen.
- Ab 1,1 Promille gilt ein Autofahrer als absolut fahruntüchtig, auch ohne auffällige Fahrweise.
- Ab 1,6 Promille wird für die spätere Neuerteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig eine MPU verlangt.

Welche Promillegrenze beim Auto in Deutschland gilt
Für erfahrene Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die sogenannte 0,5-Promille-Grenze. Wer ein Kraftfahrzeug mit mindestens 0,5 Promille Blutalkohol fährt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Bei der Atemluft entspricht das einem Wert von mindestens 0,25 mg/l. Diese Grenze ist keine Erlaubnis, bis kurz davor Alkohol zu trinken. Alkohol beeinflusst Reaktionszeit, Aufmerksamkeit und Risikoeinschätzung oft bereits deutlich früher. Ich halte es deshalb für die bessere Faustregel, Alkohol und Autofahren grundsätzlich zu trennen, statt sich an einen rechnerischen Grenzwert heranzutasten.| Blutalkohol | Bedeutung für Autofahrer |
|---|---|
| 0,0 Promille | Pflicht für Fahrer in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren |
| Ab 0,3 Promille | Bei Ausfallerscheinungen oder Unfall kann eine Straftat vorliegen |
| Ab 0,5 Promille | Ordnungswidrigkeit auch ohne erkennbare Fahrfehler |
| Ab 1,1 Promille | Absolute Fahruntüchtigkeit und regelmäßig eine Straftat |
| Ab 1,6 Promille | MPU vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig erforderlich |
Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot
In der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gilt nicht die allgemeine Grenze von 0,5 Promille, sondern ein Alkohol- und Cannabisverbot. Schon das Trinken eines alkoholischen Getränks während dieser Zeit kann als Verstoß geahndet werden, wenn die Person anschließend ein Auto führt.
Beim ersten Verstoß drohen normalerweise 250 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. In der Probezeit kommen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre hinzu. Ein vermeintlich kleines Bier kann daher für junge Fahrer deutlich größere Folgen haben als für andere Verkehrsteilnehmer.
Warum 0,5 Promille nicht automatisch sicher bedeutet
Die gesetzliche Grenze von 0,5 Promille betrifft vor allem die Frage, ob eine standardisierte Ordnungswidrigkeit vorliegt. Sie sagt aber nicht, dass eine Person bis zu diesem Wert sicher fahren kann. Bei auffälliger Fahrweise, einem Unfall oder konkreten Ausfallerscheinungen kann die Strafbarkeit schon ab 0,3 Promille beginnen.
Diese sogenannte relative Fahruntüchtigkeit kann zum Beispiel vorliegen, wenn jemand in Schlangenlinien fährt, eine rote Ampel übersieht, ungewöhnlich langsam reagiert oder alkoholbedingt einen Unfall verursacht. Entscheidend ist dann das Zusammenspiel aus Alkoholwert und Fahrverhalten. Die Behauptung, man sei noch völlig nüchtern gewesen, hilft rechtlich in solchen Fällen nicht weiter.
Ab 1,1 Promille zählt der Messwert
Ab 1,1 Promille gilt ein Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Dafür muss die Polizei keine zusätzlichen Fahrfehler nachweisen. Auch wer sich subjektiv noch fit fühlt, kann wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verfolgt werden.
Das ist ein häufiger Irrtum. Gute Gewöhnung an Alkohol kann das persönliche Gefühl verändern, beseitigt aber weder die körperliche Beeinträchtigung noch die rechtlichen Folgen. Nach meiner Erfahrung unterschätzen gerade Menschen, die selten sichtbare Ausfallerscheinungen zeigen, dieses Risiko besonders stark.
Welche Strafen bei Alkohol am Steuer drohen
Die Folgen hängen davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Für die normale Alkoholfahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille gelten feste Regelsätze, sofern keine zusätzlichen Auffälligkeiten vorliegen.
| Situation | Typische Folgen |
|---|---|
| 0,0-Promille-Verstoß in Probezeit oder unter 21 Jahren | 250 Euro, 1 Punkt; in der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung auf vier Jahre |
| 0,5 bis 1,09 Promille, erster Verstoß | 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot |
| 0,5 bis 1,09 Promille, zweiter Verstoß | 1.000 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot |
| 0,5 bis 1,09 Promille, weiterer Verstoß | 1.500 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot |
| Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder Unfall | Strafverfahren, Geldstrafe, häufig Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist |
| Ab 1,1 Promille | Regelmäßig Straftat, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, 3 Punkte und Entziehung der Fahrerlaubnis |
Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen und das Fahren ist für einen festgelegten Zeitraum verboten. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; sie muss nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.
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Wann eine MPU eine Rolle spielt
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, wird nicht automatisch nach jedem Alkoholverstoß angeordnet. Sie wird jedoch regelmäßig relevant, wenn ein Fahrzeug mit mindestens 1,6 Promille geführt wurde, Alkoholprobleme vermutet werden oder mehrere Alkoholfahrten aktenkundig sind.
Wer den Führerschein verliert, sollte die Vorbereitung nicht bis kurz vor dem Antrag auf Neuerteilung verschieben. Entscheidend ist nicht nur ein einmaliger Abstinenznachweis, sondern eine nachvollziehbare und stabile Verhaltensänderung.
Wie eine Polizeikontrolle abläuft
Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei einen Atemalkoholtest anbieten. Der einfache Test dient zunächst als Orientierung und ist in vielen Fällen freiwillig. Wer ihn ablehnt, verhindert dadurch aber nicht automatisch weitere Maßnahmen, wenn konkrete Anzeichen für Alkoholkonsum bestehen.
Bei einem Verdacht kann eine beweissichere Atemalkoholmessung oder eine ärztliche Blutprobe folgen. Die Blutalkoholkonzentration wird in Promille angegeben, der Atemalkohol in Milligramm pro Liter. Beide Werte sind nicht frei miteinander austauschbar, auch wenn sie in der Praxis grob in Beziehung gesetzt werden.
Wer kontrolliert wird und Alkohol getrunken hat, sollte ruhig bleiben, keine spontanen Erklärungen zur Trinkmenge erfinden und keinesfalls weiterfahren. Bei einem Unfall oder einem strafrechtlichen Vorwurf ist es sinnvoll, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, weil schon kleine Details bei der Bewertung des Falls eine Rolle spielen können.
Restalkohol am nächsten Morgen wird oft unterschätzt
Viele Alkoholfahrten passieren nicht nachts, sondern am Morgen danach. Der Schlaf macht zwar müde, baut Alkohol aber nicht schneller ab. Kaffee, kalte Duschen, frische Luft oder ein reichhaltiges Frühstück können das Gefühl verbessern, senken den Blutalkoholwert jedoch nicht zuverlässig.
Der Körper baut Alkohol nur langsam ab, häufig grob etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Dieser Wert schwankt von Mensch zu Mensch und eignet sich nicht als genaue Berechnung. Gewicht, Geschlecht, Trinkdauer, Leberfunktion, Medikamente und die tatsächliche Alkoholmenge verändern das Ergebnis.
Auch ein Promillerechner liefert daher höchstens eine grobe Orientierung. Er kann weder die individuelle Fahrtüchtigkeit noch den tatsächlichen Wert am nächsten Morgen sicher bestimmen. Wenn Zweifel bestehen, ist eine spätere Abfahrt oder ein Taxi die deutlich günstigere Entscheidung als ein verlorener Führerschein.
Welche Entscheidung vor der Fahrt wirklich hilft
Am zuverlässigsten ist eine einfache Planung. Wer abends trinken möchte, bestimmt vorher eine nüchterne Fahrerin oder einen nüchternen Fahrer, organisiert öffentliche Verkehrsmittel oder lässt das Auto stehen. Die Schlüssel sollten dabei nicht erst nach dem zweiten Getränk aus der Hand gegeben werden.
- Kein Alkohol, wenn die Rückfahrt mit dem Auto feststeht.
- Nach einer Feier nicht auf das eigene Körpergefühl verlassen.
- Am Morgen nach starkem Alkoholkonsum lieber länger warten oder eine Alternative nutzen.
- Bei Unsicherheit niemals mit einem Rechner oder Hausmittel „gegenprüfen“.
Die wichtigste Grenze liegt für mich deshalb nicht bei 0,3 oder 0,5 Promille, sondern bei der klaren Entscheidung, nach Alkohol nicht mehr selbst zu fahren. Wer diese Regel konsequent einhält, schützt andere, den eigenen Führerschein und letztlich auch den eigenen Geldbeutel.
