Ein rotes Verbotsschild wird schnell übersehen, doch schon wenige Meter können ein Verwarnungs- oder Bußgeld auslösen. Ich zeige, welche Kosten beim Missachten eines Durchfahrtsverbots in Deutschland entstehen, wie sich Zeichen 250 und Zeichen 267 unterscheiden und wann Zusatzschilder wie „Anlieger frei“ eine Ausnahme erlauben.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- 50 Euro kostet das Missachten des allgemeinen Durchfahrtsverbots mit einem Pkw.
- Mit Anhänger oder Bus werden meist 55 Euro fällig, bei schweren Kraftfahrzeugen sogar 100 Euro.
- Das Zeichen 250 gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder und Motorräder.
- Beim Fahrrad oder E-Scooter beginnt der Regelsatz bei 25 Euro und steigt bei Behinderung oder Gefährdung.
- „Anlieger frei“ erlaubt die Fahrt nur bei einem echten Ziel an der gesperrten Straße.

Welche Strafe droht bei „Durchfahrt verboten“?
Im Alltag sprechen viele von einer Strafe. Rechtlich handelt es sich normalerweise um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat. Beim gewöhnlichen Pkw liegt der Regelsatz für das Missachten von Zeichen 250 bei 50 Euro Verwarnungsgeld.
| Verstoß | Regelsatz |
|---|---|
| Durchfahrtsverbot mit einem Pkw oder sonstigen Kraftfahrzeug missachtet | 50 Euro |
| Mit Anhänger oder Bus eingefahren | 55 Euro |
| Mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen eingefahren, ausgenommen Pkw und Bus | 100 Euro |
| Mit Fahrrad oder E-Scooter eingefahren | 25 Euro |
| Fahrrad oder E-Scooter mit Behinderung | 30 Euro |
| Fahrrad oder E-Scooter mit Gefährdung | 35 Euro |
| Fahrrad oder E-Scooter mit Sachbeschädigung | 40 Euro |
Für den normalen Pkw-Verstoß gibt es in der Regel keinen Punkt in Flensburg und kein Fahrverbot. Anders kann es aussehen, wenn zusätzlich ein Unfall, eine konkrete Gefährdung oder ein weiterer Verkehrsverstoß hinzukommt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid. Wird ein Verwarnungsgeld von 50 oder 55 Euro fristgerecht akzeptiert und bezahlt, fallen normalerweise keine zusätzlichen Gebühren an. Ein förmlicher Bußgeldbescheid kann dagegen weitere Kosten für Gebühren und Zustellung enthalten.
Welches Verkehrszeichen ist tatsächlich gemeint?
Zeichen 250 sperrt die Durchfahrt
Das runde Schild mit rotem Rand und weißer Mitte ist Zeichen 250. Seine offizielle Bezeichnung lautet „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Es betrifft Pkw, Lkw, Motorräder, Fahrräder und E-Scooter gleichermaßen.
Zu Fuß darf man den gesperrten Bereich normalerweise passieren. Ein Motorrad oder Fahrrad darf dort außerdem geschoben werden. Wer dagegen auf dem Fahrrad sitzt oder den Motor des Motorrads nutzt, nimmt am Verkehr teil und missachtet das Verbot.
Zeichen 267 verbietet die Einfahrt
Das rote Schild mit dem weißen Querbalken ist Zeichen 267, also das „Verbot der Einfahrt“. Es steht häufig am Ende einer Einbahnstraße und gilt nur für die Einfahrt aus dieser Richtung.
Mit einem Kraftfahrzeug kostet der Verstoß ebenfalls 50 Euro. Für Radfahrer beginnt der Regelsatz bei 20 Euro. Bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Betrag jeweils an.
Der Unterschied ist für die Praxis entscheidend. Ein Durchfahrtsverbot gilt meist für beide Fahrtrichtungen, während das Einfahrtsverbot eine bestimmte Zufahrt sperrt. Ich prüfe deshalb zuerst immer das genaue Schild und nicht nur den allgemeinen Eindruck der Straße.
Wann erlauben Zusatzschilder die Fahrt?
Ein Zusatzschild kann das Verbot einschränken oder bestimmte Verkehrsteilnehmer ausnehmen. Entscheidend ist immer die gesamte Kombination aus Hauptzeichen und Zusatzzeichen, nicht nur das rote Verbotsschild.
„Anlieger frei“ ist keine Einladung zum Abkürzen
„Anlieger“ ist nicht nur der Eigentümer oder Bewohner eines Hauses. Auch Besucher, Kunden, Lieferanten, Handwerker oder Patienten können Anlieger sein, wenn sie ein konkretes Ziel an einem Grundstück innerhalb des gesperrten Bereichs haben.
Wer lediglich schneller durch eine Nebenstraße fahren möchte, ist dagegen Durchgangsverkehr. Das gilt auch dann, wenn die Straße leer ist oder die Umleitung besonders umständlich wirkt. Genau diese Ausrede höre ich in der Praxis häufig, sie ändert rechtlich aber meist nichts.
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Weitere typische Ausnahmen
- „Radverkehr frei“ erlaubt Fahrrädern die Durchfahrt, nicht automatisch Pkw oder Motorrädern.
- „Lieferverkehr frei“ gilt in der Regel nur für Fahrten, bei denen tatsächlich Waren geliefert oder abgeholt werden.
- „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ betrifft landwirtschaftlich notwendige Fahrten, nicht private Abkürzungen.
- Ein Zusatzzeichen mit einer Gewichtsangabe kann das Verbot auf Fahrzeuge über einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht beschränken.
Bei einem Verbot für den Durchgangsverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen ist die Zufahrt zu einem Grundstück häufig weiterhin erlaubt. Ein Lieferwagen, der eine Adresse innerhalb des Bereichs anfährt, wird daher anders beurteilt als ein Lkw, der die Strecke nur als Abkürzung nutzt.
Was gilt beim Parken hinter dem Verbotsschild?
Das Durchfahrtsverbot betrifft nicht nur das reine Weiterfahren. Wer hinter Zeichen 250 parkt, begeht einen eigenständigen Verstoß. Dafür sieht der Bußgeldkatalog grundsätzlich 55 Euro vor.
Bei einer Behinderung oder einer Parkdauer von mehr als drei Stunden können 70 Euro anfallen. Zusätzlich kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn es den Verkehr behindert oder eine Gefahr für andere entsteht. Die Abschleppkosten kommen dann unabhängig vom Verwarnungs- oder Bußgeld hinzu.
„Ich stand nur kurz dort“ hilft beim Parken oft nicht weiter. Zum Halten gelten zwar andere Regeln als zum Parken, doch sobald das Fahrzeug verlassen wird oder länger als drei Minuten steht, kann rechtlich bereits Parken vorliegen.
Was sollte ich bei einem Bescheid prüfen?
Ein Bußgeldschreiben sollte man nicht einfach weglegen. Ich würde zunächst kontrollieren, welches Verkehrszeichen genannt wird, wo der Verstoß stattgefunden haben soll und ob das Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit stimmen.
Besonders relevant sind schlecht sichtbare oder verdrehte Schilder, widersprüchliche Zusatzzeichen und eine tatsächlich bestehende Ausnahme. Fotos vom Standort können helfen. Auch eine Rechnung, ein Lieferauftrag oder eine Terminbestätigung kann belegen, dass man ein berechtigtes Ziel im gesperrten Bereich hatte.
- Schreiben und Frist vollständig lesen.
- Hauptzeichen und Zusatzzeichen am tatsächlichen Ort prüfen.
- Fotos, Zeugen oder andere Nachweise sichern.
- Bei einer Verwarnung entscheiden, ob sie akzeptiert oder zurückgewiesen wird.
- Gegen einen Bußgeldbescheid gegebenenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Als betroffene Person muss man sich zur Sache grundsätzlich nicht selbst belasten. Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei einem klaren Irrtum der Behörde kann ein kurzer, sachlicher Einspruch genügen. Bei unklarer Beschilderung, einem Unfall oder einer höheren Geldbuße ist rechtlicher Rat oft die bessere Entscheidung.
Mein Praxischeck vor dem Einfahren
Wenn Navigation, Baustelle und Verkehrsschild unterschiedliche Wege nahelegen, hat das Verkehrszeichen Vorrang. Eine veraltete Karten-App oder die Behauptung, man habe das Schild nicht gesehen, schützt normalerweise nicht vor den Folgen.
Ich achte deshalb besonders auf Zusatzschilder, fahre bei Unsicherheit nicht in den gesperrten Bereich ein und suche lieber einen legalen Wendepunkt. So lassen sich 50 Euro Verwarnungsgeld, unnötiger Schriftverkehr und im ungünstigen Fall sogar Abschleppkosten vermeiden.
