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Rotlichtverstoß: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot erklärt

Erhard Bauer 12. Mai 2026
Der Rotlichtverstoß: qualifiziert, wenn die Rotphase länger als 1 Sekunde dauert. Einfacher Verstoß, wenn kürzer. Achtung, rote Ampel strafe!

Inhaltsverzeichnis

Ein kurzer Moment Unaufmerksamkeit an der Kreuzung kann schnell mehrere hundert Euro kosten und den Führerschein gefährden. Ich ordne die aktuellen Folgen eines Rotlichtverstoßes ein, erkläre den Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß und zeige, was bei Haltelinie, Grünpfeil, Ampelblitzer, Fahrrad und Probezeit gilt.

Die wichtigsten Folgen eines Rotlichtverstoßes auf einen Blick

  • 90 Euro und 1 Punkt drohen beim einfachen Verstoß mit einem Kraftfahrzeug.
  • Bei mehr als einer Sekunde Rotlicht sind es 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Eine Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht das Bußgeld deutlich.
  • Das Überfahren der Haltelinie allein kostet meist nur 10 Euro, wenn das Fahrzeug vor dem Kreuzungsbereich stehen bleibt.
  • Für Radfahrer und E-Scooter gelten eigene, aber ebenfalls spürbare Regelsätze.

Wie hoch die Strafe bei roter Ampel ausfällt

Rechtlich handelt es sich meistens nicht um eine „Strafe“, sondern um ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Entscheidend ist vor allem, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte und ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen beschädigt wurden.

Für Kraftfahrzeuge gelten nach dem aktuellen Bußgeldkatalog folgende Regelsätze. Die vollständigen Tatbestände sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt.

Situation Bußgeld Punkte Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß 90 Euro 1 Nein
Einfacher Verstoß mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat
Einfacher Verstoß mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat
Qualifizierter Verstoß, Rotphase länger als 1 Sekunde 200 Euro 2 1 Monat
Qualifizierter Verstoß mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat
Qualifizierter Verstoß mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat

Kommt ein Bußgeldbescheid, fallen zusätzlich regelmäßig mindestens 28,50 Euro Gebühren und Auslagen an. Aus 90 Euro werden damit meist 118,50 Euro, aus dem Regelsatz von 200 Euro insgesamt 228,50 Euro. Diese Nebenkosten werden oft übersehen, wenn nur auf den eigentlichen Bußgeldbetrag geschaut wird.

Wann aus dem Verstoß ein Fahrverbot wird

Die entscheidende Grenze liegt bei mehr als einer Sekunde Rotlicht. Überquert ein Fahrer den geschützten Kreuzungsbereich erst, nachdem die Ampel länger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, wird der Verstoß als qualifiziert eingestuft. Dann sind 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot der Regelfall.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Wer bei einer gerade erst umgeschalteten roten Ampel noch in den Kreuzungsbereich fährt, begeht in der Regel einen einfachen Verstoß. Wer dagegen mehrere Sekunden wartet, obwohl die Ampel bereits Rot zeigt, muss mit der deutlich strengeren Folge rechnen.

Haltelinie und Kreuzungsbereich sind nicht dasselbe

Fährt ein Fahrzeug über die Haltelinie, kommt aber unmittelbar danach noch vor dem eigentlichen geschützten Bereich zum Stehen, liegt normalerweise nur ein Haltelinienverstoß mit 10 Euro Verwarnungsgeld vor. Das ist rechtlich etwas anderes als das vollständige Überfahren der roten Ampel.

Ich rate deshalb, bei einem Anhörungsbogen genau zu prüfen, was tatsächlich vorgeworfen wird. Die Formulierung „rote Ampel überfahren“ und die angegebene Tatbestandsnummer können einen erheblichen Unterschied für Punkte und Fahrverbot machen.

Gelb bedeutet nicht automatisch freie Fahrt

Bei Gelb muss angehalten werden, wenn dies noch sicher möglich ist. Wer ohne zwingenden Grund weiterfährt, riskiert in der Regel 10 Euro Verwarnungsgeld. Eine Vollbremsung, durch die ein Auffahrunfall entstehen könnte, verlangt die Regel dagegen nicht.

Anders sieht es aus, wenn die Ampel beim Einfahren noch Gelb zeigt, das Fahrzeug den geschützten Bereich aber erst bei Rot erreicht. Auch dann kann ein Rotlichtverstoß vorliegen. Ob das so war, hängt von der konkreten Verkehrssituation und der Beweislage ab.

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Der grüne Pfeil ist eine Stop-and-go-Regel

Der grüne Pfeil neben einer roten Ampel erlaubt das Rechtsabbiegen nicht ohne Weiteres. Vor dem Abbiegen muss an der Haltelinie vollständig angehalten werden. Außerdem darf niemand behindert oder gefährdet werden.

Wer am Grünpfeil nicht anhält, zahlt 70 Euro. Bei einer Gefährdung sind es 100 Euro, bei einer Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern können bis zu 150 Euro anfallen. Genau hier sehe ich häufige Missverständnisse: Der Pfeil ist kein grünes Signal, sondern erlaubt das Abbiegen nur nach dem vorgeschriebenen Halt.

Welche Regeln für Fahrrad, E-Scooter und Fußgänger gelten

Auch ohne Auto kann ein Rotlichtverstoß teuer werden. Für Radfahrer und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, zu denen E-Scooter gehören, gelten eigene Regelsätze. Ein Fahrverbot für das Auto folgt daraus nicht automatisch, ein Punkt in Flensburg ist aber möglich.

Verkehrsteilnehmer Einfacher Verstoß Rotphase länger als 1 Sekunde Mit Sachbeschädigung
Fahrrad oder E-Scooter 60 Euro, 1 Punkt 100 Euro, 1 Punkt 120 beziehungsweise 180 Euro
Fußgänger 5 Euro 5 Euro 10 Euro

Welche Ampel gilt, hängt bei Radfahrern vom Fahrweg ab. Gibt es eine eigene Radfahrerampel, ist diese maßgeblich. Fehlt sie, gilt auf dem Radweg grundsätzlich die allgemeine Lichtzeichenanlage für den Fahrverkehr. Das wird gerade an größeren Kreuzungen schnell übersehen.

Was ein Ampelblitzer beweisen muss

Ein Ampelblitzer arbeitet häufig mit zwei Aufnahmen. Das erste Bild kann das Überfahren der Haltelinie dokumentieren, das zweite die Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich. So lässt sich oft feststellen, ob nur die Linie oder tatsächlich die rote Ampel überfahren wurde.

Ein Foto des Kennzeichens beweist allerdings nicht automatisch, wer gefahren ist. Bei einem Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes muss grundsätzlich der Fahrer ermittelt werden. Ist das Bild nicht eindeutig oder stimmen Messung und Situation nicht überein, kann eine Prüfung sinnvoll sein.

Ich würde besonders auf vier Punkte achten:

  • War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie tatsächlich rot?
  • Wie lange dauerte die Rotphase nachweislich?
  • Zeigt das Foto den geschützten Bereich oder nur die Haltelinie?
  • Ist die abgebildete Person eindeutig als Fahrer erkennbar?

Eine schwache Erinnerung allein reicht meist nicht für einen erfolgreichen Einspruch. Anders kann es aussehen, wenn die Rotzeit nicht nachvollziehbar ist, mehrere Ampeln verwechselt werden können oder die Bildqualität eine sichere Identifizierung nicht zulässt.

Was nach dem Anhörungsbogen zu tun ist

Nach dem Vorwurf folgt häufig zunächst ein Anhörungsbogen. Die Personalien müssen korrekt sein, zur Sache muss man sich als betroffene Person jedoch grundsätzlich nicht selbst belasten. Eine spontane ausführliche Erklärung kann mehr schaden als helfen, wenn die Situation noch nicht vollständig geklärt ist.

Kommt anschließend ein Bußgeldbescheid, läuft ab der Zustellung eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig. Ein Einspruch kann zunächst ohne ausführliche Begründung eingelegt werden, die Erfolgsaussichten sollte man danach anhand der Akte und der Beweise bewerten.

Bei einem drohenden Fahrverbot oder mehreren Punkten halte ich eine anwaltliche Prüfung für vernünftig. Sie ist nicht automatisch nötig, kann aber helfen, Messunterlagen, Rotzeit, Fahreridentifizierung und die genaue Einordnung des Tatbestands zu kontrollieren.

Was in der Probezeit zusätzlich passiert

Ein Rotlichtverstoß mit mindestens einem Punkt gilt für Fahranfänger als schwerwiegender A-Verstoß. Bei einer rechtskräftigen Entscheidung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre.

Das betrifft auch den einfachen Verstoß mit 90 Euro und einem Punkt. Der qualifizierte Verstoß ist wegen der zwei Punkte und des Fahrverbots noch gravierender, führt aber nicht automatisch zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Entscheidend sind die weiteren Vorfälle und die Vorgeschichte.

Wer die Anordnung zum Aufbauseminar ignoriert, riskiert allerdings den Entzug der Fahrerlaubnis. Deshalb sollte ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde nicht mit dem eigentlichen Bußgeldbescheid verwechselt oder unbeachtet abgelegt werden.

Warum ein Rotlichtverstoß mehr als ein teurer Moment ist

Bei einer roten Ampel entscheidet nicht der Eindruck „es war nur ganz kurz“ über die Folgen, sondern die genaue Dauer der Rotphase, der Ort des Überfahrens und eine mögliche Gefährdung. Mit dem Auto beginnt der Regelsatz bei 90 Euro und einem Punkt, bei mehr als einer Sekunde Rot sind Fahrverbot und zwei Punkte regelmäßig nicht mehr vermeidbar.

Mein praktischer Rat ist schlicht: Bei Gelb nur weiterfahren, wenn sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist, am Grünpfeil immer vollständig stoppen und bei einem Bußgeldbescheid die Zwei-Wochen-Frist notieren. Wer die Beweise früh prüft, kann besser einschätzen, ob es um eine klare Ordnungswidrigkeit oder um eine tatsächlich klärungsbedürftige Situation geht.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Beim einfachen Rotlichtverstoß mit dem Auto drohen 90 Euro und 1 Punkt. Zeigte die Ampel beim Einfahren in den geschützten Kreuzungsbereich länger als eine Sekunde Rot, sind es regelmäßig 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Eine Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht das Bußgeld weiter.

Wer die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem geschützten Kreuzungsbereich anhält, begeht normalerweise nur einen Haltelinienverstoß. Dafür fallen meist 10 Euro Verwarnungsgeld an. Entscheidend ist daher, ob neben der Linie auch der Kreuzungsbereich überfahren wurde.

Häufig dokumentiert ein erstes Foto das Überfahren der Haltelinie und ein zweites die Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich. Außerdem müssen Rotdauer und Fahrereigenschaft nachvollziehbar sein. Ein Kennzeichenfoto allein beweist nicht automatisch, wer gefahren ist.

Ein Rotlichtverstoß mit mindestens 1 Punkt gilt für Fahranfänger als schwerwiegender A-Verstoß. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Wer das Seminar ignoriert, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Einspruchsfrist beträgt ab der Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen. Der Einspruch kann zunächst ohne ausführliche Begründung eingelegt werden. Danach sollten Rotzeit, Messunterlagen, Fahreridentifizierung und die genaue Einordnung des Tatbestands geprüft werden.

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Autor Erhard Bauer
Erhard Bauer
Mein Name ist Erhard Bauer, und seit 7 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Reisen und allem, was dazugehört, rund um das Thema Auto. Diese Leidenschaft hat mich dazu gebracht, mein Wissen und meine Erfahrungen auf renaultmuenchen-ottobrunn.de zu teilen. Ich lege großen Wert darauf, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und Ihnen fundierte Einblicke zu geben, damit Sie gut informiert unterwegs sind. Dabei ist es mir wichtig, stets aktuelle Informationen zu recherchieren und Ihnen aufzubereiten, damit Sie sich auf verlässliche Ratschläge verlassen können.

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